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   BFH, 05.06.1997 - III R 218/94   

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https://dejure.org/1997,8540
BFH, 05.06.1997 - III R 218/94 (https://dejure.org/1997,8540)
BFH, Entscheidung vom 05.06.1997 - III R 218/94 (https://dejure.org/1997,8540)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - III R 218/94 (https://dejure.org/1997,8540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Rücklage für den Gewinn aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Setzt die Rücklagenbildung nach § 6b EStG bei Betriebsveräußerung eine Reinvestitionsabsicht voraus?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6b Abs 3, EStR Abschn 41b Abs 10 S 2
    Betriebsveräußerung; Rücklage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 34/95

    Antrag auf Bilanzänderung zur Bildung einer § 6 b-Rücklage auch noch nach Ablauf

    Auszug aus BFH, 05.06.1997 - III R 218/94
    Die Rücklage kann auch mit dem Ziel gebildet werden, die sofortige Versteuerung stiller Reserven, die bei der Veräußerung eines Betriebs aufgedeckt werden, zu vermeiden (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 1979 I R 175/76, BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43; vom 7. März 1996 IV R 34/95, BFHE 180, 305 [BFH 07.03.1996 - IV R 34/95], BStBl II 1996, 568; Abschn. 41 b Abs. 10 EStR 1987).

    Der BFH hat unter Hinweis auf das dem Steuerpflichtigen vom Gesetz eingeräumten Wahlrecht, den Gewinn aus der Veräußerung im Zeitraum der Realisierung sofort tarifbegünstigt zu versteuern oder die Versteuerung nach Maßgabe des § 6 b EStG durch Rücklagenbildung zeitlich hinauszuschieben, entschieden, daß eine Rücklage auch dann gebildet werden könne, wenn eine konkrete Investitionsabsicht nicht bestehe (Urteil vom 4. Februar 1982 IV R 150/78, BFHE 135, 202, BStBl II 1982, 348) oder eine solche ganze fehle (Urteil in BFHE 180, 305 [BFH 07.03.1996 - IV R 34/95], BStBl II 1996, 568, und herrschende Meinung im Schrifttum, vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 6 b EStG Anm. 124; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl., § 6 b Rz. 86; Söffing in Lademann/Söffing/ Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 6 b Anm. 168; Kuhr in Frotscher, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 6 b Rn. 13).

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 83/88

    1. Auflösungszeitpunkt einer § 6 b-Rücklage bei fehlender Reinvestition - 2.

    Auszug aus BFH, 05.06.1997 - III R 218/94
    Insbesondere aus dem Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 83/88 (BFHE 159, 133, BStBl II 1990, 290) gehe eindeutig hervor, daß nach Ansicht des BFH die Bildung einer Rücklage im Wirtschaftsjahr der Entstehung des Veräußerungsgewinns zwar nicht von einer konkreten Reinvestitionsabsicht abhänge, daß aber zumindest eine allgemeine und noch nicht konkretisierte Reinvestitionabsicht bestanden haben müsse.
  • BFH, 04.02.1982 - IV R 150/78

    Keine Tarifbegünstigung, wenn eine für den Gewinn aus der Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 05.06.1997 - III R 218/94
    Der BFH hat unter Hinweis auf das dem Steuerpflichtigen vom Gesetz eingeräumten Wahlrecht, den Gewinn aus der Veräußerung im Zeitraum der Realisierung sofort tarifbegünstigt zu versteuern oder die Versteuerung nach Maßgabe des § 6 b EStG durch Rücklagenbildung zeitlich hinauszuschieben, entschieden, daß eine Rücklage auch dann gebildet werden könne, wenn eine konkrete Investitionsabsicht nicht bestehe (Urteil vom 4. Februar 1982 IV R 150/78, BFHE 135, 202, BStBl II 1982, 348) oder eine solche ganze fehle (Urteil in BFHE 180, 305 [BFH 07.03.1996 - IV R 34/95], BStBl II 1996, 568, und herrschende Meinung im Schrifttum, vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 6 b EStG Anm. 124; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl., § 6 b Rz. 86; Söffing in Lademann/Söffing/ Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 6 b Anm. 168; Kuhr in Frotscher, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 6 b Rn. 13).
  • BFH, 29.06.1995 - VIII R 2/94

    Bei tauschweiser Hingabe eines betrieblichen Wirtschaftsguts setzt die

    Auszug aus BFH, 05.06.1997 - III R 218/94
    Es ist unstreitig, daß es auf eine Reinvestitionsabsicht nicht ankommt, wenn innerhalb eines laufenden Betriebs i. S. von § 6 b Abs. 1 Satz 1 EStG begünstigte Wirtschaftsgüter veräußert werden (vgl. BFH- Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 2/94, BFHE 179, 13, BStBl II 1996, 60, letzter Absatz der Entscheidungsgründe, m. w. N.).
  • BFH, 11.12.1984 - IX R 27/82

    Die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen ist weder eine

    Auszug aus BFH, 05.06.1997 - III R 218/94
    Die Bildung einer Reinvestitionsrücklage ist daher auch dann zulässig, wenn später die stillen Reserven nicht auf ein Reinvestitionsgut übertragen werden, allerdings mit den sich aus § 6 b Abs. 3 Satz 5 und Abs. 6 (jetzt Abs. 7) EStG ergebenden Folgen (s. dazu z. B. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 IX R 27/82, BFHE 143, 46, BStBl II 1985, 250).
  • BFH, 25.07.1979 - I R 175/76

    Zur Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 05.06.1997 - III R 218/94
    Die Rücklage kann auch mit dem Ziel gebildet werden, die sofortige Versteuerung stiller Reserven, die bei der Veräußerung eines Betriebs aufgedeckt werden, zu vermeiden (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 1979 I R 175/76, BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43; vom 7. März 1996 IV R 34/95, BFHE 180, 305 [BFH 07.03.1996 - IV R 34/95], BStBl II 1996, 568; Abschn. 41 b Abs. 10 EStR 1987).
  • Drs-Bund, 19.06.1964 - BT-Drs IV/2400
    Auszug aus BFH, 05.06.1997 - III R 218/94
    Die Richtlinienregelung werde somit dem Sinn und Zweck des § 6 b EStG gerecht, nämlich dem, einem "Betrieb Mittel zur Rationalisierung und Modernisierung zu erhalten, deren sofortiger Entzug den Steuerpflichtigen über Gebühr belasten würde" (BTDrucks IV/2400, S. 63).
  • BFH, 11.06.1980 - I R 253/78

    Veranlagungszeitraum - Körperschaftsteuer - Landwirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 05.06.1997 - III R 218/94
    Eine nach § 6 b EStG begünstigte Veräußerung und die Auflösung der anläßlich der Veräußerung gebildeten Reinvestitionsrücklage sind zwei getrennte Vorfälle, die je für sich bei den Veranlagungen der entsprechenden Jahre zu würdigen sind (BFH-Urteil vom 11. Juni 1980 I R 253/78, BFHE 130, 528, BStBl II 1980, 577).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99

    Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage

    Demgegenüber setzt die Bildung einer § 6b-Rücklage nach der Rechtsprechung des BFH weder bei fortbestehendem Betrieb (vgl. zuletzt BFH-Urteil in BFHE 185, 451, BStBl II 1999, 272, unter II. 4. d, e der Gründe, m.w.N.) noch bei einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe eine Reinvestitionsabsicht voraus (vgl. --für Mitunternehmeranteil-- BFH-Urteile in BFHE 180, 305, BStBl II 1996, 568, und --für Betriebsveräußerung-- vom 5. Juni 1997 III R 218/94, BFH/NV 1997, 754, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 12.01.2007 - 1 V 216/06

    Finanzgerichtsordnung/Einkommensteuer: Betriebsunterbrechung durch Verkauf und

    Die Bildung einer Reinvestitionszulage ist daher auch dann zulässig, wenn später die stillen Reserven nicht auf ein Reinvestitionsgut übertragen werden (vgl. BFH-Urteile vom 05. Juni 1997 - III R 218/94 - BFH/NV 1997, 754 und vom 7. März 1996 - IV R 34/95 - BStBl II 1996, 568).
  • OLG Koblenz, 22.10.2014 - 5 U 385/13

    Steuerberaterpflichten bei Veräußerung eines Betriebsgrundstücks im Vorfeld der

    Die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung ist daher auch dann zulässig, wenn später die stillen Reserven nicht auf ein Reinvestitionsgut übertragen werden (vgl. BFH, Urteile vom 05. Juni 1997 - III R 218/94 - BFH/NV 1997, 754 und vom 7. März 1996 - IV R 34/95 - BStBl II 1996, 568 ).
  • FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 9 K 52/96

    Berücksichtigung eines gesondert festgestellten Gewinnanteils an einer

    Bei der Auslegung kommt es nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter die Erklärung der Behörde auffassen musste; entscheidend ist vielmehr, wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteil vom 30. September 1988 III R 218/94, BFH/NV 1989, 749).
  • FG Niedersachsen, 24.11.2004 - 9 K 446/01

    Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei zeitlichem Zusammenfallen von einer

    Die Bildung einer § 6b-Rücklage setzt also nach der Rechtsprechung des BFH - der sich der Senat anschließt - weder bei fortbestehendem Betrieb (BFH-Urteil in BFHE 185, 451, BStBl II 1999, 272) noch bei einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe eine Reinvestitionsabsicht voraus (BFH-Urteile vom 7. März 1996 IV R 34/95, BFHE 180, 305, BStBl II 1996, 568 und vom 5. Juni 1997 III R 218/94, BFH/NV 1997, 754, m.w.N.).
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